| Allgemeine Geschäftsbedingungen der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) | |
| § 1 Geltungsbereich (1) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (nachfolgend „TMN") der Geltung schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn die TMN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Regelungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kaufleuten. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. § 2 Angebotsunterlagen Die TMN behält sich ihr Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der TMN. § 3 Anerkennung Der Kunde erkennt mit Vertragsschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TMN als verbindlich an. § 4 Zahlungsbedingungen (1) Die Absätze 2 bis 4 gelten, soweit sie im II. oder III. Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert werden. (2) Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. (3) Bei verspäteter Zahlung ist die TMN berechtigt, einen Verzugszins in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Kommt der Kunde in Verzug, bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens den Parteien vorbehalten. (4) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von der TMN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; dies berührt nicht ein eventuell bestehendes gesetzliches Minderungsrecht. § 5 Rücktritt (1) Der Kunde kann von rechtswirksam geschlossenen Verträgen auch ohne gesetzliches Rücktrittsrecht zurücktreten, wenn die TMN sich einverstanden erklärt. (2) Erklärt sich die TMN einverstanden, so ist der Kunde verpflichtet, die TMN für ihre Aufwendungen, die sie in Erwartung der Vertragserfüllung machen durfte, zu entschädigen. Hierunter fallen insbesondere durch den Rücktritt entstandene Verwaltungskosten sowie Lohnkosten und Auslagen für den Kunden. (3) Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. § 6 Haftung (1) Die TMN haftet nicht für nicht am Vertragsgegenstand selbst entstandene Schäden - aus welchen Rechtsgründe auch immer - insbesondere nicht wegen entgangenen Gewinns oder sonstigen Vermögensschäden. Dies gilt nicht für die in den Absätzen 2 bis 6 genannten Ausnahmen. (2) Die TMN haftet gegenüber Nicht-Kaufleuten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe und leitender Angestellter; gegenüber Kaufleuten richtet sich die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auch dann, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit Schadensersatz statt der Leistung begehrt. (3) Gegenüber Nicht-Kaufleuten haftet die TMN für Mängel, deren Abwesenheit sie garantiert hat. (4) Die TMN haftet bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (5) Nicht-Kaufleuten gegenüber haftet die TMN für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ergänzend zu oben genannten Ausnahmen auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall aber beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Kaufleuten erstreckt sich die Haftung auf jede schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch immer beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. (6) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB sind diejenigen Absichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen. (7) Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. § 7 Änderungen (1) Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet eine Regelung zu vereinbaren, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. § 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der TMN, gegenüber Kaufleuten ist dies ebenso der Erfüllungsort. Die TMN ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. |



